Unser Strommix
Strommkennzeichnung
entsprechend § 42 EnWG
Entsprechend des Energiewirtschaftsgesetz § 42 EnWG müssen an dieser Stelle als Pflichtangabe die über die Zahlung der EEG-Umlage von unseren Stromkunden geförderten EEG-Strommengen als Bestandteil unseres Strommixes ausgewiesen werden.