Strommkennzeichnung
entsprechend § 42 EnWG

Entsprechend des Energiewirtschaftsgesetz § 42 EnWG müssen an dieser Stelle als Pflichtangabe die über die Zahlung der EEG-Umlage von unseren Stromkunden geförderten EEG-Strommengen als Bestandteil unseres Strommixes ausgewiesen werden.

bavariastrom – Stromkennzeichnung
Unternehmens-Stromkennzeichnung
Strommix Deutschland